Kurz und knapp
Und täglich grüßt das Fahrtenbuch
Der BFH hat aktuell entschieden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Es genügt nicht, wenn als Fahrtziele nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn die Angaben anhand nachträglicher Auflistungen präzisiert werden.
Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann interessant, wenn ein Geschäftswagen ausschließlich betrieblich oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.