Finanzbuchhaltung Willich
Wann müssen die Daten eingereicht werden?
Die Finanzverwaltung schreibt für die meisten Unternehmungen eine monatliche Frist für die Erfassung der Buchungen vor. Diese Frist begründet sich aus der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zum 10. des Folgemonats.
Die monatliche Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-voranmeldung gilt in den ersten zwei Jahren nach der Unternehmensgründung und für Unternehmen mit einer jährlichen Zahllast (Umsatzsteuer) von mehr als 7.500,00 €.
Es besteht die Möglichkeit eine Dauerfristverlängerung zu erwirken. Monatszahler der Umsatzsteuer können die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat nach hinten verschieben. Dafür müssen aber 1/11 der Umsatzsteuer des vergangenen Jahres im Voraus gezahlt werden. Die Verrechnung der Vorauszahlung erfolgt immer im Dezember des Jahres.
Fristen Umsatzsteuervoranmeldung:
- Jährliche Zahllast Umsatzsteuer kleiner als 1.001,00 € - jährliche Umsatzsteuervoranmeldung
- Jährliche Zahllast Umsatzsteuer mehr als 1.000,00 € und weniger als 7.500,00 € - vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung
- Jährliche Zahllast Umsatzsteuer mehr als 7.500,00 € - monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
Eine Dauerfristverlängerung für vierteljährliche Zahler kann ohne Vorauszahlung erwirkt werden.